hib-Meldung
218/2007
Datum: 27.08.2007
heute im Bundestag - 27.08.2007
Keine Entscheidung über Erstattung von Stammzelltransplantationen
16/6224) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6169) hin. Der Bericht fließe in das
diesbezügliche Bewertungsverfahren des Gemeinsamen
Bundesausschusses ein. Dieser berücksichtige in seinen
Entscheidungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung den
aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und
überprüfe, ob bestimmte Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden für eine ausreichende und wirtschaftliche
Versorgung der Versicherten erforderlich sind. In das laufende
Beratungsverfahren werde sie nicht mit eigenen fachlichen
Bewertungen eingreifen, teilt die Regierung mit.
Berlin: (hib/SUK) Der Bericht des Instituts für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vom Juni 2006, der zu
dem Schluss kommt, dass "der Nutzen in bestimmten Formen der
Stammzelltransplantation derzeit nicht belegt" ist, stellt noch
keine Entscheidung über die künftige
Erstattungsfähigkeit der Stammzelltransplantation durch die
gesetzliche Krankenversicherung dar. Darauf weist die Regierung in
ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_218/04