hib-Meldung
275/2007
Datum: 01.11.2007
heute im Bundestag - 01.11.2007
Über Visumverfahren beim Ehegattennachzug informiert werden
16/6856). Die Liberalen weisen darauf hin, nach
jüngsten Gesetzesänderungen hänge die Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis an Ehegatten von Deutschen oder
Ausländern davon ab, ob sich der Ehegatte zumindest auf
einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Dazu
gehöre, dass der Ehepartner vertraute, alltägliche
Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden
kann. Der nachziehende Ehepartner müsse dies schon beim Antrag
auf ein Visum nachweisen können. Die Fraktion will nun unter
anderem wissen, wie in den Hauptnachzugsstaaten über
Beiträge bzw. Sprachlernangebote der deutschen Sprache in
Radiosendungen und im Rahmen von Internetangeboten informiert wird
und in welchen Herkunftsstaaten bislang überhaupt keine
Sprachlern- oder Prüfungsangebote existieren. Wie sich die
Teilnehmerzahl bei den Sprachlernkursen entwickelt hat, lautet eine
weitere Frage.
Berlin: (hib/BOB) Das Visumverfahren beim Ehegattennachzug und der
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse sind Themen einer Kleinen
Anfrage der FDP-Fraktion (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_275/07