Regierung will nicht mehr für Hartz-IV-Unterkunftskosten ausgeben
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will trotz der Einwände der Länder an der umstrittenen Anpassungsformel für die Hartz-IV-Unterkunftskosten festhalten. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates, die als Unterrichtung ( 16/7111) vorliegt, schreibt die Regierung, mit der vorgesehenen Bundesbeteiligung für 2008 werde die zugesagte Entlastung der Kommunen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung von 2,5 Milliarden Euro gewährleistet. Die Länderkammer hatte dafür plädiert, dass sich die Anpassungsformel an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und nicht an der Entwicklung der Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften orientieren müsse. Während die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinke, habe sich die Zahl der Wohnkosten erhöht. Dies liege vor allem daran, dass seit dem 1. Juli 2006 unter 25-Jährige nur noch im Ausnahmefall in eigene Wohnungen ziehen dürften, sich also die Kosten in den bestehenden Bedarfsgemeinschaften erhöhten, ohne dass ihre Zahl zunehme.
Nach den gleichlautenden Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen und der Regierung ( 16/6774, 16/7075) will sich der Bund im kommenden Jahr mit rund 3,9 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) beteiligen. In der Anpassungsformel ist festgelegt, dass bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes um 0,7 Punkte erfolgt. Danach ergebe sich für 2008 eine Quote von durchschnittlich 29,2 Prozent. Für den Bund ergebe sich für 2008 eine finanzielle Entlastung von rund 400 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Mit der Hartz-IV-Reform war seinerzeit festgelegt worden, dass die Kommunen - unter Berücksichtigung der sich aus der Reform ergebenden Einsparungen der Länder - um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Laut Gesetzentwurf belaufen sich die für 2008 zu erwartenden Kosten für Unterkunft und Heizung auf insgesamt 13,4 Milliarden Euro. Mit dem Bundeszuschuss müssten die Städte und Gemeinden einen Eigenanteil in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro aufbringen, heißt es im Gesetzentwurf.
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