hib-Meldung
004/2008
Datum: 08.01.2008
heute im Bundestag - 08.01.2008
Grüne fragen nach Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften
16/7550) vorgelegt. In einem Katalog von 50
Fragen erkundigen sich die Abgeordneten nach bestehenden
Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften und deren
Rechtfertigung durch die Bundesregierung. Im Einzelnen geht es um
Fragen des Einkommensteuer-, Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuerrechts, der Hinterbliebenenversorgung, des
Erziehungsrechts, des Bestattungs- und Friedhofsrechts sowie den
Befangenheitsregelungen. Zudem fragen die Bündnisgrünen,
in welchen Staaten oder Teilstaaten Eheschließungen für
gleichgeschlechtliche Paare möglich sind und welche
Rechtsfolgen dies hat, wenn das Ehepaar in Deutschland lebt. Die
Grünen betonen, die vollständige rechtliche
Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sei
verfassungsrechtlich zulässig. Sie verweisen in diesem
Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach
der besondere Schutz der Ehe den Gesetzgeber nicht daran hindere,
für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und
Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahekommen.
Während eingetragene Lebenspartner zwar die gleichen
Verpflichtungen im Unterhalts- und Sozialrecht
übernähmen, hätten sie in Bereichen wie dem Beamten-
und Steuerrecht nicht die gleichen Rechte wie Eheleute,
bemängelt die Fraktion. Sie will von der Regierung wissen, ob
Medienberichte stimmen, wonach das Bundeskanzleramt keinen
Gesetzentwurf mehr auf die Tagesordnung setzt, der den Begriff
"eingetragene Lebenspartnerschaft" enthalte. Auch erkundigen sich
die Abgeordneten, welche Regelungen für Ehegatten in dieser
Legislaturperiode geändert wurden und ob diese auch die
Rechtsstellung von Lebenspartnern betreffen.
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will
dem Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller
Lebenspartnerschaften auf den Grund gehen. Sie hat dazu eine
Große Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_004/01