hib-Meldung
004/2008
Datum: 08.01.2008
heute im Bundestag - 08.01.2008
Bundesregierung: Nutzung des Schießplatzes Wittstock ist zwingend notwendig
16/7274) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6819) hervor. Die Notwenigkeit ergebe sich
aus dem qualitativen Ausbildungsbedarf der Luftwaffe. In
Deutschland stehe für eine realitätsnahe und effektive
Ausbildung lediglich der für militärische Flüge
reservierte Luftraum zwischen Wittstock und der Ostsee sowie der
Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide zur
Verfügung. Zudem könne die Wiederaufnahme des
Übungsbetriebes die beiden Luft-Boden-Schießplätze
in Nordhorn und Siegenburg entlasten. Nach Angaben der
Bundesregierung sollen auf dem Übungsgelände in Wittstock
jährlich bis zu maximal 1.700 Einsätze geflogen werden.
Auf den Luft-Übungsplätzen Nordhorn und Siegenburg seien
im Jahr 2006 481 beziehungsweise 143 Einsätze von der
Bundeswehr und den Luftstreitkräften von NATO-Partnern
geflogen worden. Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 31. Juli 2007,
das die Nutzung des Schießplatzes untersagt hatte, keine
akzeptable Beilegung des Rechtsstreites um die Wiederaufnahme des
Übungsbetriebes in Wittstock dar. Der Rechtsweg in diesem
Verfahren sei noch nicht ausgeschöpft. Die Bundeswehr
beabsichtige im Fall einer positiven Entscheidung, zirca 285
Millionen Euro in den Aufbau einer Garnison in Wittstock und die
Herrichtung des Platzes zu investieren. In Wittstock sollen nach
Auskunft der Regierung rund 850 Soldaten und Zivilbedienstete
stationiert werden. Für das strukturschwache Gebiet der
Kyritz-Rupopiner Heide stelle dies einen wichtigen
Wirtschaftsfaktor dar. Außerdem habe bislang keine Region in
Deutschland ermittelt werden können, in der der Tourismus
nachweislich aufgrund von militärischen Tiefflügen
abgenommen oder gar gravierende Einbrüche erlitten hätte.
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung hält die Nutzung des
Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock in der Kyritz-Ruppiner
Heide durch die Bundeswehr weiterhin für zwingend notwendig.
Dies geht aus ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_004/02