hib-Meldung
091/2008
Datum: 01.04.2008
heute im Bundestag - 01.04.2008
Regierung bestätigt Beschlagnahme von Schreiben
16/8618) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/8344) schreibt sie, die "räumlich und
zeitlich beschränkten Postbeschlagmaßnahmen" hätten
dem Aufspüren von derartigen Schreiben zu einem jeweils kurz
zuvor verübten Brandanschlag gedient. Im Verfahren gegen die
"Militante Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel - G8" (G8-Verfahren)
sei eine an die "Hamburger Morgenpost" adressierte Briefsendung
geöffnet worden. Diese habe kein Selbstbezichtigungsschreiben
enthalten. Im Verfahren gegen die "militante gruppe" (mg-Verfahren)
seien zwei an die "Berliner Morgenpost" und die "BZ" adressierte
Briefsendungen geöffnet worden, die jeweils ein
Selbstbezichtigungsschreiben der mg enthielten. Der im
"G8-Verfahren" geöffnete Brief sei nach Regierungsangaben
"unverzüglich wieder in den regulären Postverkehr"
gegeben worden. Die im "mg-Verfahren" geöffneten
Briefsendungen seien als Beweismittel "im amtlichen Gewahrsam"
verblieben. Deren Beschlagnahme sei vom Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofes bestätigt worden. Nach Angaben der
Regierung seien amtliche Benachrichtigungen an die Zeitungen, die
laut Strafprozessordnung erforderlich sind, durch den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht erfolgt. Die
Maßnahmen seien den zu benachrichtigenden Adressaten seien
bereits durch Pressemeldungen bekannt geworden.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die
Polizei an verschiedene Hamburger und Berliner Redaktionen von
Tageszeitungen gerichtete Selbstbezichtigungsschreiben in
Briefzentren der Deutschen Post AG gesucht hat. In ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_091/09