hib-Meldung
116/2008
Datum: 23.04.2008
heute im Bundestag - 23.04.2008
Experten fordern klare Vorgaben für Nutzung Erneuerbarer Energien
16/8149) haben sich mehrere
Sachverständige für klare Vorgaben hinsichtlich der
Nutzung Erneuerbarer Energien bei Gebäuden ausgesprochen. Die
Verbraucher bräuchten eine langfristige Orientierung, sagte
Helmut Jäger, Geschäftsführer der SOLVIS GmbH &
Co KG und sagte, dass die Verbraucher erwarten, "dass der
Gesetzgeber sagt, wo die Reise hingeht". Als eine mögliche
Technik für die Umsetzung der in dem von der Bundesregierung
formulierten Ziel, den Anteil regenerativer Energien im
Wärmemarkt von heute 6 Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2020 zu
erreichen, gilt unter anderem der Einsatz von Wärmepumpen. Der
Bundesverband Wärmepumpe e.V. begrüßt den
Gesetzentwurf, kritisiert aber, dass sich die Anforderungen an die
verschiedenen regenerativen Technologien im Gesetz nicht den
effektiven Einsparpotentialen an Primärenergie und damit auch
nicht an deren CO-Einsparungen ausrichten würden. Auf die
Frage nach dem Einsatz von Tiefengeothermie, sagt der
Geschäftsführer des Verbandes, Karl-Heinz Stawiarski,
dass ihr Potential im Vergleich zu oberflächennaher Geothermie
"nicht allerorts einzusetzen" sei und verwies auf die heute noch
hohen Planungs- und Umsetzungskosten. Auch Carsten Körnig
begrüßte für den Bundesverband der Solarwirtschaft
den Gesetzentwurf der Regierung, für die Wärmeversorgung
von Gebäuden einen verbindlichen Mindestanteil erneuerbarer
Energien einzuführen. Der Verband kritisiert jedoch, dass
dieser Mindeststandard nur bei Neubauten und nicht für zu
sanierende Altbauten gelten soll. Jährlich würden pro
Jahr rund 400.000 Heizungen saniert werden, die nicht mehr unter
das Gesetz fallen würden. Auch Professor Stefan Klinsiki von
der Fachhochschule für Wirtschaft sprach sich für
kräftige Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien im
so genannten Gebäudebestand aus. "Ohne diese ist das 14
Prozent-Ziel nicht erreichbar", erklärte er in seiner
Stellungnahme zum Gesetz. Er warnte vor zu niedrigen Anforderungen
im Gesetzentwurf in verschiedenen Bereichen wie der
Wärmedämmung oder beim Einsatz von Wärmepumpen. Die
Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
erklärte hingegen in seiner Stellungnahme, dass es keiner
gesetzlichen Regelung bedürfe, um den Anteil erneuerbarer
Energien von sechs auf 14 Prozent zu steigern. Zur Begründung
erklärt der Verband, dass es bereits eine Steigerungsrate von
jährlich 0,6 Prozent auf diesem Gebiet gebe. Setze sich diese
fort, würde das Ziel des integrierten Energie- und
Klimaprogramms "ganz ohne Nutzungszwang" erfüllt. Die Pflicht
zur Nutzung erneuerbarer Energien würde die Eigentümer
von Bestandsgebäuden unangemessen belasten, heißt es in
der Stellungnahme des Verbandes. Die Bundesvereinigung der
Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft begrüßt
zudem die Entscheidung der Bundesregierung, in einem
EEWärmegesetz keine Nutzungspflicht für bestehende
Gebäude einzuführen. Zur Begründungs erklärt
der Verband unter anderem, er fürchte, dass Eigentümer
gezwungen wären, Investitionen zu tätigen, die sie weder
finanzieren noch refinanzieren könnten.
Berlin: (hib/AS) Bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf
über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG,
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_116/02