Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/KRO) Für eine Fortzahlung von Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für
Auszubildende mit mehreren Studienfachrichtungswechseln hat sich
der Petitionsausschuss eingesetzt. Am Mittwochmorgen hat der
Ausschuss die zugrundeliegende Eingabe einstimmig dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) "als
Material" überwiesen. Den Fraktionen des Deutschen Bundestages
wurde die Eingabe "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent beklagt sich
vor allem darüber, dass die drei Semester vor dem letzten
Fachwechsel, für die er keine Ausbildungsförderung
beantragt hatte, als BAföG-Zeit angerechnet wurden. Er habe
bewusst erst ab dem Zeitpunkt das BAföG beantragt, ab dem er
sicher gewesen sei, den richtigen Studiengang gefunden zu haben.
Dies sei ungerecht gegenüber anderen Studierenden, die
während der gesamten Regelstudienzeit eine Förderung
erhalten hätten. Anlässlich der vom Petitionsausschuss
eingeleiteten parlamentarischen Prüfung erklärte das
BMBF, dass es unerheblich sei, ob der Petent für die erste
oder zweite Ausbildung BAföG bezogen hat oder nicht. Vielmehr
stelle das BAföG darauf ab, ob es sich dabei um
förderungsfähige Ausbildungen gehandelt habe. Dies sei
auch durch das Bundesverwaltungsgericht 1998 bestätigt worden.
Die Förderung werde grundsätzlich nur für eine
umsichtig geplante und zielstrebig durchgeführte
berufsqualifizierte Ausbildung geleistet. Dieser Verpflichtung
seien auch die Auszubildenden unterworfen, die erst zu einem
späteren Zeitpunkt einen Förderungsantrag gestellt oder
Leistungen erhalten hätten. Dies konnten die Mitglieder des
Petitionsausschusses nicht nachvollziehen. Sie kritisierten vor
allem, dass es sich nachteilig auswirke, wenn ein Student erst nach
der Wahl des für ihn "richtigen" Studienganges BAföG
beantrage. Daher hielten sie es für wichtig, die Eingabe bei
künftigen Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
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