"Keine Zuwendungen für die Ausübung des IKB-Aufsichtsratsmandats"
Berlin: (hib/VOM) Angehörige der staatlichen KfW-Bankengruppe und des Bundes haben für die Ausübung ihres Aufsichtsratsmandats bei der Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB keine finanziellen Zuwendungen von der KfW oder vom Bund erhalten. Dies unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9329) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9129). Im Übrigen hätten die Mitglieder des IKB-Aufsichtsrats eine Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit von der IKB erhalten. Der Angehörige des Bundesfinanzministeriums habe seine Vergütung bis auf den gesetzlichen Eigenbehalt von 6.100 Euro jährlich an die Bundeskasse abgeführt. Die Aufsichtsratsmitglieder der KfW bei der IKB, Hans Reich und Detlef Leinberger, hätten in den Jahren 2006 und 2007 Vergütungen erhalten, Reich 19.000 Euro (bis 31. August 2006) und Leinberger 30.000 Euro (ab 31. August 2006). Die Dividendenerträge der KfW aus ihrem Engagement bei der IKB haben laut Regierung in den Jahren von 2001 bis 2006 rund 131 Millionen Euro betragen. Im vergangenen Jahr habe die IKB keine Dividenden gezahlt.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird die KfW Angebote zum Kauf ihrer Anteile an der IKB (derzeit 45,48 Prozent) prüfen und dann entscheiden, welches Angebot gegebenenfalls ihren Vorstellungen entspricht. Mit den Erlösen aus dem Verkauf der Anteile an der aufgrund der US-Hypothekenkrise angeschlagenen IKB sollen die Beträge teilweise ausgeglichen werden, welche die KfW aufgewendet hat, um die so genannte Risikoabschirmung der deutschen Banken für die IKB zu finanzieren.
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