hib-Meldung
172/2008
Datum: 12.06.2008
heute im Bundestag - 12.06.2008
Risiken bei Kreditverkauf sollen begrenzt werden
16/9447) erläutert die Länderkammer,
neue Entwicklungen im Bankenrecht hätten dazu geführt,
dass Banken Kredite samt den dazugehörigen Sicherungstiteln
ausgliederten, um Eigenkapital für neue Kreditengagements zu
bekommen. In den vergangenen Jahren hätten diese Praktiken
"massiv zugenommen". Der Kunde, der den Kredit abbezahle, habe vor
allem dann das Risiko, wenn das Institut an einer guten
Kundenbeziehung nicht interessiert sei und versuche, das
Kreditverhältnis so schnell wie möglich abzuwickeln.
Vertragstreue Kunden dürften sich auch nicht der Gefahr
ausgesetzt sehen, ihr zur Sicherung des Kredits eingesetztes
Grundstück in Folge der Übertragung der
Sicherungsgrundschuld zu verlieren, obwohl sie sich stets
vertragstreu verhalten hätten. Zukünftig soll nach dem
Willen der Länderkammer sichergestellt sein, dass der Kunde
möglichst umfassend über einen etwaigen Verkauf der
Forderung an ihn unterrichtet werde. Der neue Eigentümer der
Forderung solle den Kunden nicht unter zeitlichen Druck setzen
dürfen. Zudem werde geregelt, dass ein Immobiliendarlehen
wegen Verzugs des Kunden von der Bank nur gekündigt werden
dürfe, wenn der Kreditnehmer ein Viertel der für ein Jahr
geschuldeten Leistungen an die Bank überschritten hätte.
Ferner will der Bundesrat eine Regelung in das Bürgerliche
Gesetzbuch aufnehmen: Um einem Grundstückseigentümer vor
den besonderen Risiken der Übertragung der
Sicherungsgrundschuld zu schützen, sei dafür Sorge zu
tragen, dass die sich aus dem Sicherungsvertrag ergebenden Einreden
gegen die Grundschuld auch jedem Erwerber entgegengehalten werden
könne. Die Bundesregierung teilt mit, auch sie beabsichtige,
Maßnahmen für eine erweiterten Schutz von Kunden bei
Kreditverkäufen von Banken zu verabschieden. Sie habe
dafür bereits eigene Vorschläge erarbeitet.
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat will erreichen, dass vertragstreue
Darlehenskunden durch Kreditverkäufer nicht unter
unangemessenen Druck gesetzt werden können. In einem dazu
vorgelegten Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_172/02