Zahl der Kinderzuschlag-Bezieher im Oktober angestiegen
Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der Menschen, die Anspruch auf Zahlung eines Kinderzuschlags haben, wird sich von 36.000 im Jahr 2007 künftig voraussichtlich um etwa 200 Prozent erhöhen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/10984) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10772) hervor. Erklären lässt sich der Anstieg laut Regierung durch die Absenkung der Mindesteinkommensgrenze, die Teil der zum 1. Oktober 2008 in Kraft getretenen Reform des Kinderzuschlags ist, und die heute bei 900 Euro (bei Paaren) oder 600 Euro (bei Alleinerziehenden) liegt. Vor der Reform sei die Unterschreitung der Mindesteinkommensgrenze mit 53 Prozent der häufigste Ablehnungsgrund für Anträge auf Kinderzuschlag gewesen. Nach ersten Ergebnissen der Familienkasse Direktion (Bundesagentur für Arbeit) habe die Bewilligungsquote in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober bei insgesamt rund 59 Prozent gelegen. Bei Menschen, die vorher bereits Arbeitslosengeld II bezogen hätten, liege diese Quote bei rund 84 Prozent und sei damit deutlich angestiegen, heißt es in dem Schreiben.
Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei allen Erst- und Folgeanträgen stets zu prüfen haben, ob durch eine Gewährung von Kinderzuschlag und Wohngeld eine Hilfebedürftigkeit vermieden, beseitigt, verkürzt oder vermindert werden kann. "Die Vermeidung von Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II ist Voraussetzung dafür, dass Kinderzuschlag gewährt werden kann." Die Regierung betont in ihrer Antwort die Vorrangigkeit von Kinderzuschlag und Wohngeld gegenüber Leistungen nach dem SGB II, also Hartz-IV-Leistungen.
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