Im Bundestag notiert: Rentenansprüche von Eltern, die in der DDR ein impfgeschädigtes Kind gepflegt haben
Berlin: (hib/CHE) Für die Rentenansprüche von Eltern, die in der DDR ein impfgeschädigtes Kind gepflegt haben, interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage ( 16/11010) verweisen die Abgeordneten darauf, dass diese Eltern, wenn sie durch die Pflege nicht berufstätig sein konnten, Anspruch auf Zahlung eines Pflegegeldes sowie auf Entschädigung für die durch die Übernahme der Pflege entstehende Minderung des Rentenanspruchs hatten. Vor diesem Hintergrund möchten die Abgeordneten unter anderem wissen, wie viele Eltern zu DDR-Zeiten von dieser Regelung betroffen waren und wie nach dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen der Rentenüberleitung im Jahr 1997 mit den erworbenen Anwartschaften für die Pflege von impfgeschädigten Kindern verfahren wird.
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