Mehr Beratung für Schwangere nach einer Pränataldiagnostik
Berlin: (hib/SKE) Ärzte sollen zu einer umfangreicheren Beratung vor sogenannten Spätabtreibungen verpflichtet werden. Mit einem interfraktionellen Gesetzentwurf ( 16/11106) wollen 193 Abgeordnete eine bessere Information von Frauen erreichen, die aufgrund einer möglichen Behinderung des Kindes nach dem dritten Schwangerschaftsmonat vor der Frage einer Abtreibung stehen. Zwischen Beratung und Abtreibung soll zudem künftig eine dreitägige Bedenkzeit liegen. Außerdem soll die Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen nach dem Willen der Unterzeichner erweitert werden. Verstöße gegen das Gesetz sollen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bislang ist im Gesetz festgehalten, dass Frauen, die vor der Frage einer Spätabtreibung stehen, das Recht auf eine Beratung haben. Dem Entwurf zufolge wäre der Arzt, der die Pränataldiagnostik durchgeführt hat, künftig verpflichtet, über die medizinischen und psychosozialen Aspekte, die sich aus dem Befund ergeben, zu beraten und vor allem auf weitere psychosoziale Beratungsmöglichkeiten durch Beratungsstellen hinzuweisen. Vor allem müsste er der Schwangeren schriftliches Informationsmaterial überreichen und seine Beratung anschließend dokumentieren. Die Bedenkzeit von drei Tagen wäre verpflichtend, sofern nicht eine "erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren" gegeben ist.
Zur Begründung heißt es, bisher sei der Schutz ungeborener behinderter Kinder nicht ausreichend gewährleistet. Die Pränataldiagnostik habe einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Viele Schwangere meinten, die Untersuchungsangebote wahrnehmen zu müssen. Deswegen drohe ein "Automatismus: Pränataldiagnostik - Befund einer Behinderung des Ungeborenen - Schwangerschaftsabbruch als ?medizinische Therapie'". Die Informationsbroschüren würden die Betroffenen über die möglichen psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruches sowie ein Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind informieren. Außerdem sollten Kontaktdaten von Selbsthilfegruppen, psychosozialen Beratungsstellen und ähnlichen Institutionen genannt werden, die den Frauen auf Wunsch weiterhelfen könnten.
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