Rentner von Gesundheitsreform nicht "überproportional" betroffen
Berlin: (hib/JOH) Rentnerinnen und Rentner werden von steigenden Krankenkassenbeiträgen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen infolge der Einführung des Gesundheitsfonds nicht überproportional betroffen sein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/10992) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. ( 16/10779) hervor. Darin heißt es, die Beiträge von Rentnern zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würden im Jahr 2009 um durchschnittlich 0,5 Prozent steigen. Insgesamt hätten 23,3 Prozent der Rentner, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, bisher einen Beitragssatz von mehr als 15,5 Prozent gezahlt und würden somit entlastet. Weitere 0,5 Prozent hätten diesen Beitrag schon jetzt gezahlt. Obwohl sich der GKV-Beitrag durchschnittlich um 0,6 Prozentpunkte erhöhe zahlten etwa 56 Prozent aller Rentner mit dem Beitragssatz des Jahres 2009 entweder weniger bzw. maximal 0,1 Prozent von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher, schreibt die Bundesregierung. Bei weiteren 30 Prozent liege die Belastung zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkten.
Zudem würden, betont die Bundesregierung, mit der Anhebung des Beitragssatzes, die steigenden Kosten der medizinischen Versorgung finanziert. Da ältere Menschen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nähmen als jüngere, kämen ihnen Verbesserungen der medizinischen Versorgung in besonderem Maße zugute.
In der Antwort heißt es weiter, die Differenz zum bisherigen individuellen Beitragssatz der Krankenkasse könne im ungünstigsten Fall 2,8 Prozentpunkte betragen. Hiervon seien 0,4 Prozent der GKV-versicherten Rentner betroffen. Die Differenzbeträge entfielen jeweils zur Hälfte auf die Rentner sowie auf die Rentenversicherungsträger. Im günstigsten Fall ermäßige sich der Beitrag um 1,9 Prozentpunkte. Diese Vergünstigung komme ebenfalls zur Hälfte den Rentnern und dem Rentenversicherungsträger zu Gute. Dieser Fall betreffe 1 Prozent der GKV-versicherten Rentner.
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