Bundestagsfraktionen fordern konsequente Menschenrechtspolitik
Berlin: (hib/JOH) Eine konsequente und kohärente Menschenrechtspolitik der Bundesregierung im Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fordern die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag ( 16/11215). Die Bundesregierung solle eine aktive Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in den innenpolitischen Politikfeldern betreiben und dabei eng mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, heißt es darin. Auch weiterhin solle sie die durchgängige Verankerung der Menschenrechte im VN- und EU-System fördern sowie internationale und regionale Menschenrechtsorganisationen unterstützen.
Die Fraktionen sehen in der Durchsetzung von menschenrechtlichen Verpflichtungen auch heute, 60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, eine der großen Herausforderungen. Nachdem der Kodifizierungsprozess weit vorangeschritten sei, müsse es jetzt verstärkt darum gehen, sich auf die Überwachung und Einhaltung der Menschenrechtsabkommen zu konzentrieren. Deutschland, erklären sie in ihrem Antrag, müsse auch bei dieser schwierigen Aufgabe eine treibende Kraft bleiben.
Sie fordern die Bundesregierung auf, rechtsstaatliche Strukturen im Ausland zu fördern, Maßnahmen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen und die menschenrechtliche Normensetzung voranzutreiben. Weiterhin solle sie auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Internationalen Strafgerichtshofs sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinarbeiten und den Aufbau des jungen Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte finanziell und personell begleiten. In akuten Fällen solle die Regierung die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern ergreifen und diese gegebenenfalls auch unter Nutzung der entsprechenden Vorschriften des geltenden Ausländerrechts kurzfristig zeitweilig in der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen.
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