Krankenhausfinanzierungsgesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen
Berlin: (hib/JOH) Das Krankenhausfinanzierungsgesetz ist am Mittwochmorgen im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen worden. Gegen den Entwurf stimmten FDP und Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion enthielt sich. Mit gleichem Abstimmungsergebnis wurden 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beschlossen. Lediglich ein Änderungsantrag fand die Zustimmung aller Fraktionen. Drei Anträge von FDP ( 16/9057) Grünen ( 16/9008) und Linksfraktion ( 16/8375) wurden gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Über das Gesetz stimmt der Bundestag am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung ab.
FDP und Grüne übten erneut massiv Kritik an dem Entwurf, mit dem die finanzielle Situation der Krankenhäuser vom Jahr 2009 an wesentlich verbessert werden soll, etwa durch die Schaffung zusätzlicher Pflegestellen, die Zahlung leistungsorientierter Investitionspauschalen und die Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen. Insgesamt sollen die Kliniken im kommenden Jahr 3,5 Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Die FDP-Fraktion begrüßte zwar grundsätzlich, dass den Krankenhäusern finanziell geholfen werde. Jedoch nehme man ihnen damit vor Ort die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wofür sie das Geld einsetzen wollen und in welchen Bereichen sie tatsächlich Stellen brauchen. Stattdessen werde versucht, über das Krankenhausfinanzierungsgesetz Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, kritisierte die FDP mit Verweis unter anderem auf das geplante Pflegestellenprogramm. Möglicherweise brauche ein Krankenhaus diese zusätzlichen Pflegestellen gar nicht, betonten die Liberalen, sondern mehr Ärzte. Sie forderten mehr Freiheiten für die Kliniken anstelle von zentraler Steuerung.
Die Grünen lehnten den Entwurf als zu wenig nachhaltig ab. Das Gesetz sei im Wesentlichen zu überschreiben mit dem Titel "Soforthilfe für das Krankenhaus". Einzelne Maßnahmen darin seien zwar richtig, wie die Verbesserung der Ausbildungsfinanzierung und die Beteiligung an den Tariflohnsteigerungen, jedoch hätten diese Maßnahmen nichts mit einer ordnungspolitischen Rahmensetzung zu tun. Insbesondere die Regelungen zur dauerhaften Sicherung der Investitionsfinanzierung bezeichneten sie als mangelhaft.
Die Linksfraktion begründete ihre Enthaltung mit ihrer grundsätzlich positiven Einstellung zum Gesetzentwurf. Er gehe in die richtige Richtung und enthalte eine Menge Maßnahmen, die die Finanzsituation der Krankenhäuser verbessern werde. Auch die Änderungsanträge, die nach der öffentlichen Anhörung im November noch einmal erarbeitet wurden, seien zu begrüßen. Jedoch seien die Schritte, die gegangen würden, insgesamt zu kurz, kritisierte die Fraktion. Sie könnten an den strukturellen Problemen der Kliniken nur begrenzt etwas ändern. Gerade der Investitionsstau würde mit dem Gesetz nicht überwunden.
Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Entwurf als "richtigen Schritt". Er enthalte eine Reihe begrüßenswerter Regelungen, damit Innovationen und die Weiterbildung von Ärzten in den Krankenhäusern künftig finanziell sichergestellt würden. Allerdings betonte die Fraktion, dass sie sich von den Ländern hinsichtlich der Investitionsfinanzierung mehr erhofft hätte. Die SPD-Fraktion bezeichnete das Krankenhausfinanzierungsgesetz als einen fairen und handlungsfähigen Kompromiss, mit dem Planungssicherheit für die nächsten Jahre geschaffen werde.
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