Petitionsausschuss:Eingabezahlen im Jahr 2005 so hoch wie selten zuvor
Am heutigen Dienstag, 19. September 2006, übergaben die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Kersten Naumann, MdB, (DIE LINKE.) und der stellvertretende Vorsitzende, Gero Storjohann, MdB, (CDU/CSU), gemeinsam mit den Obleuten der Fraktionen den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 an Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert.
22.144 Eingaben sind beim Petitionsausschuss im Jahr 2005 eingegangen und geprüft worden. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 23 %. Nur 1992 war die Zahl höher. Über 40 % der Eingaben betrafen den Bereich des vormaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern mit zirka 17 % der Eingaben und einem Zehntel zum Ministerium für Wirtschaft und Technologie.
„Mit 16.648 Petitionen, die in 14 Ausschusssitzungen im Jahr 2005 beraten und beschlossen wurden, haben die Mitglieder des Petitionsausschusses trotz Bundestagswahl ein beachtliches Arbeitspensum bewältigt, ihren Sachverstand und ihre Kreativität in die Ausschussarbeit eingebracht wie selten zuvor,“ erklärte Frau Naumann. Bemerkenswert sei, dass es zu der enormen Zahl an Neueingaben noch eine Fülle von Unterstützerschreiben gebe, so dass die Zahl derer, die sich Rat und Hilfe suchend an den Petitionsausschuss wandten, deshalb noch weitaus größer sei. Nehme man die Zahl an Massenpetitionen und Sammelpetitionen mit all ihren Unterschriften dazu, so sei festzustellen, dass sich im Jahr 2005 summa summarum nahezu 465.000 Personen an den Petitionsausschuss wandten.
Das Berichtsjahr könne nicht nur mit solch nennenswerten Zahlen aufwarten, sondern es seien drei Neuerungen im Petitionswesen beschlossen und umgesetzt worden. Ab dem 1. September 2005 wurde die Möglichkeit eröffnet, Petitionen per E-Mail durch Nutzung eines im Internet abrufbaren Formulars einzureichen. Zeitgleich wurde ein zunächst auf zwei Jahre befristeter Modellversuch zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet gestartet. Und drittens wurde aufgrund einer Änderung der Verfahrensgrundsätze festgelegt, dass für Sammel- oder Massenpetitionen, die ein Quorum von 50.000 Unterstützern erreichen eine Anhörung in öffentlicher Sitzung vorgesehen ist.
„Das Modell der ‚öffentlichen Petition’ ist bislang einmalig in Deutschland“, so Kersten Naumann, „und eine erste Zwischenbilanz lässt erkennen, dass das neue Angebot rege genutzt wird. Man kann sagen, dass unsere Erwartungen hinsichtlich der Resonanz erheblich übertroffen wurden“.
Die Vertreter der Fraktionen betonten, das neue Verfahren biete dem Petitionsausschuss die Gelegenheit, sich mit sehr unterschiedlichen Sichtweisen und Fallkonstellationen zu einem vorgetragenen Anliegen vertraut zu machen.
Ein Blick in die Statistik des Berichtsjahres zeigt, dass Berlin mit 1.059 Eingaben pro einer Million Einwohner das Land mit den zahlreichsten Eingaben, das Saarland mit 80 das Land mit dem verhaltensten Eingabeaufkommen war.
In über der Hälfte der Neueingaben sind Bitten zur Änderung von gesetzlichen Regelungen vorgebracht worden.
Dies zeige, so die Ausschussvorsitzende weiter, dass das Petitionsrecht genutzt werde, um den direkten Weg zum Parlament zu suchen und Probleme mit staatlichen Stellen, konkrete Missstände und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze anzugehen. Besonders hervorzuheben sei vor diesem Hintergrund, dass man bei positiver Sicht der Dinge alles in allem in nahezu jeder zweiten Petition eine Lösung im Sinne oder zu Gunsten der Einsender habe erreichen können.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 16/2500 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er wird auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und ist unter http://www.bundestag.de zu finden.
Für Fragen steht Ihnen im Sekretariat des Ausschusses Herr Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.
Herausgeber
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