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Finanzhilfen
Nach der Verfassung kann der Bund den
Bundesländern Finanzhilfen für besonders
bedeutsame Investitionen gewähren, die zur Abwehr einer
Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum
Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder
zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich
sind.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/F/finanzhilfen