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Föderalismuskommission
2003 und 2007 haben Bundestag und Bundesrat
Föderalismuskommissionen eingesetzt, in denen jeweils 16
Mitglieder der beiden Organe stimmberechtigt waren bzw. sind. Die
Föderalismuskommission I setzte sich mit Möglichkeiten
auseinander, die bundesstaatliche Ordnung zu modernisieren. Sie
konnte sich nicht auf gemeinsame Vorschläge verständigen,
doch dienten ihre Vorarbeiten als Grundlage für die
Föderalismusreform der Großen Koalition, die im
September 2006 in Kraft trat. Die Föderalismuskommission II
erarbeitet seit März 2007 Vorschläge zur Modernisierung
der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/F/foederalismuskommission