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Plenarsitzungen
Die Plenarsitzungen sind öffentlich. Sie werden vom Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter geleitet. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder der Bundesregierung kann der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/P/plenarsitzungen