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Wahlschein
Wer am Wahltag aus einem wichtigen Grund den
ihm zugewiesenen Wahlraum nicht aufsuchen kann, dem wird auf Antrag
ein Wahlschein ausgestellt.
Außerdem kann unter bestimmten Umständen jemand einen Wahlschein beantragen, wenn er nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Wahlschein wird auch allen Briefwählern zugestellt.
Mit diesem Wahlschein kann der Wahlberechtigte in jedem beliebigen Wahllokal in seinem Wahlkreis wählen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/W/wahlschein