Kommunen sollen an einschlägiger Gesetzgebung mitwirken können
Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, ein "kommunales Mitwirkungsgesetz" in den Bundestag einzubringen. Laut Antrag ( 16/358) soll dann den kommunalen Spitzenverbänden ein verbindliches Mitwirkungsrecht an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen gewährt werden, die die Kommunen betreffen. Der Bundestag soll sich verpflichten, bei Beratungen im Gesetzgebungsverfahren sowie von Anträgen, die Auswirkungen auf die Kommunen haben, den Spitzenverbänden dieses Mitwirkungsrecht einzuräumen. Die Abgeordneten halten es für unerlässlich, in diesen Fällen den Deutschen Städtetag, den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund einzubeziehen. Dadurch würde gewährleistet, dass die möglichen Auswirkungen schon im Vorfeld von den Kommunen selbst bewertet werden können. Nur so könne eine einseitige Lastenverschiebung auf die Kommunen verhindert werden.
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