Regierung kann bei einer Verschärfung der Finanzmarktkrise intervenieren
Berlin: (hib/VOM) Sollte sich die Situation an den Finanzmärkten "wider Erwarten" außerordentlich verschärfen, so stehen der Bundesregierung weitere Interventionsmöglichkeiten neben den Instrumenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zur Verfügung. Dies berichtet die Regierung in ihrer Antwort ( 16/6550) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6346) zu den Auswirkungen und Konsequenzen der internationalen Finanz- und Immobilienkrise. Die Bundesregierung könne nach Anhörung der Deutschen Bundesbank eine Rechtsverordnung erlassen, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten zu befürchten sind, die "schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft", aber vor allem für den geordneten Ablauf des allgemeinen Zahlungsverkehrs erwarten lassen. Einer einzelnen Bank könne durch diese Verordnung ein Aufschub für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gewährt und angeordnet werden, dass während der Dauer des Aufschubs Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen gegen die Bank sowie das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen nicht zulässig sind. Daneben könnten Maßnahmen gegenüber allen Kreditinstituten getroffen werden, um den Verkehr mit ihren Kunden vorübergehend zu schließen.
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