"Kündigung von Bausparverträgen kein Verstoß gegen Bausparkassengesetz"
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat durch Beschwerden betroffener Bausparer Kenntnis davon erlangt, dass die BHW Bausparkasse AG viele Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme vollständig erreicht ist, gekündigt hat. Die BaFin sieht darin keinen Verstoß gegen das Bausparkassengesetz. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7610) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7361). Bisher sei nicht feststellbar, dass die Kündigungen von vollständig besparten Bausparverträgen durch die Bausparkasse nennenswerte negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Kunden in Bausparkassenprodukte hat, schreibt die Bundesregierung weiter. Die allgemeine Tendenz vieler Bausparkassen, die Laufzeit von Bausparverträgen zu begrenzen, könnte allerdings mittelfristig dazu führen, dass Bausparprodukte für reine Renditesparer sowie Sparer ohne Immobilienwunsch unattraktiv werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.