hib-Meldung
033/2008
Datum: 06.02.2008
heute im Bundestag - 06.02.2008
Einnahmen durch Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unter den Erwartungen
16/7727) vorgelegt hat. Ob Schwarzarbeit
verringert wurde oder ob das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
präventiv dazu beigetragen habe, deren Akzeptanz zu senken,
bleibe nachzuweisen. Als Bestandteil des
Haushaltssanierungskonzeptes 2004 sollten mit dem
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Mehreinnahmen in Höhe von
1 Milliarde Euro jährlich erzielt werden, so der BRH. Diese
Erwartungen wurden nicht erfüllt. Von den im Jahre 2005
festgesetzten Geldbußen in Höhe von 67,1 Millionen Euro
habe der Bund im selben Jahr nur 7,5 Millionen Euro erhalten. Den
2006 festgesetzten Geldbußen in Höhe von 46,4 Millionen
Euro standen Einnahmen in Höhe von 9,7 Millionen Euro
gegenüber. Deshalb regt der BRH an, die Ursachen für die
Diskrepanz zwischen festgesetzten und rechtskräftigen
Geldbußen zu analysieren und daraus Konsequenzen zu ziehen.
Berlin: (hib/MIK) Nach fast vierjähriger Verfolgungs- und
Ahndungsaktivität kann das Bundesfinanzministerium bisher noch
keine konkreten Aussagen über die Wirksamkeit des
Mitteleinsatzes für die Schwarzarbeitsbekämpfung machen.
Dies stellt der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht
über die Organisation und Arbeitsweise der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit fest, den der Präsident des BRH als
Unterrichtung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_033/12