Ausschuss für Kultur und Medien/
Berlin: (hib/SKE) Vertreter aller Fraktionen zeigten sich
während der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien
am Mittwochnachmittag ratlos darüber, wie ein Streit über
ein Kulturerbe wie das Dresdener Elbtal künftig vermieden
werden kann. Zuvor hatten Mitarbeiter der Bundesregierung betont,
dass deutsche Gesetze den Bau der Waldschlösschen-Brücke
in Dresden nicht verhindern können, weil das
UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der
Welt für rechtlichen Druck zu vage formuliert ist. Schon 1976
sei die damalige Regierung zu dem Schluss gekommen, ein
Bundesgesetz sei nicht notwendig, weil keine konkreten Vorgaben zur
Umsetzung des Abkommens gemacht wurden. Abgeordnete aller
Fraktionen fragten wiederholt, wie die rechtliche Bindung des
Übereinkommens derzeit ist und ob etwa ein Vertragsgesetz die
Bindung erhöhen könnte. Die FDP wollte wissen, ob der
Bund ein Recht habe, eine Ausführungsbestimmung zu erlassen,
weil sich die Länder bisher nicht auf etwas Derartiges
geeinigt hätten. Die SPD erkundigte sich nach der
Möglichkeit eines Zustimmungsgesetzes. Von Seiten der
Bundesregierung hieß es, dass die Regelung der UNESCO einen
reinen Appellcharakter habe, der es den Mitgliedstaaten
überlasse, wie sie den Schutz von Natur und Kultur erreichten.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich ratlos,
was sie als Parlamentarier zum Schutz von
Weltkulturerbestätten wie dem Elbtal beitragen können.
CDU/CSU plädierten dagegen dafür, daran zu arbeiten, das
UNESCO-Abkommen entsprechend zu ändern.
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