hib-Meldung
062/2008
Datum: 03.03.2008
heute im Bundestag - 03.03.2008
Gleiche Regeln für in- und ausländische Autos bei Plaketten-Vergabe
16/8166) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7896). Wenn bei diesen Fahrzeugen die
europäische Abgasstufe nicht erkennbar sei, heißt es,
erfolge die Einstufung der Autos nach dem Datum der erstmaligen
Zulassung. Bisher hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse
darüber, wie viele Fahrzeughalter aus dem Ausland Plaketten
für die seit dem 1. Januar in Berlin, Köln und Hannover
geltenden Umweltzonen erworben haben. Die Bundesregierung
erklärt außerdem, dass ausländische Autofahrer auf
verschiedenen Wegen bereits seit Mitte 2007 darüber
unterrichtet wurden, dass Fahrzeuge in den Umweltzonen in Berlin,
Hannover und Köln entsprechende Plaketten benötigen. In
ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass es
entsprechend den Vorgaben der EU auch in anderen Ländern
Fahrverbote und Einschränkungen zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung bestehen würden.
Berlin: (hib/AS) Für die Vergabe von Plaketten in Umweltzonen
gelten für ausländische Fahrzeuge die gleichen Regeln wie
für PKW aus Deutschland. Das schreibt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_062/03