hib-Meldung
063/2008
Datum: 03.03.2008
heute im Bundestag - 03.03.2008
Regierung will Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Wärmenetze fördern
16/8305) ist Teil des integrierten Energie- und
Klimaprogramms der Bundesregierung. Grundlage der Förderung
soll wie bisher ein Zuschlag sein, den der Netzbetreiber zahlen
muss, den er aber auf die Endkunden umlegen kann. Gefördert
werden soll neben Wärmenetzen und KWK-Strom für das
allgemeine Stromnetz auch KWK-Strom, den ein gewerbliches
Unternehmen für den Eigenbedarf erzeugt. Die Förderung
soll neue und modernisierte KWK-Anlagen umfassen, die bis Ende 2014
ihren Dauerbetrieb aufgenommen haben, sowie neue oder ausgebaute
Wärmenetze, die bis Ende 2020 mit dem Dauerbetrieb begonnen
haben. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50
Kilowatt sollen einschließlich des Jahres der Inbetriebnahme
sechs Jahre lang gefördert werden, wobei die Förderung
auf maximal 30.000 Vollbenutzungsstunden begrenzt werden soll.
Für kleine KWK-Anlagen bis zwei Megawatt Leistung soll sich
der Zuschlag auf 2,1 Cent pro Kilowattstunde und für
KWK-Anlagen mit mehr als zwei Megawatt Leistung 1,5 Cent pro
Kilowattstunde betragen. Wird ein gewerbliches Unternehmen mit
eigenem KWK-Strom versorgt, sollen diese Förderzuschläge
im Zeitablauf abnehmen. Für kleine KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt
Leistung ist vorgesehen, dass sie acht Jahre lang einen nach dem
Jahr der Inbetriebnahme gestaffelten, konstanten Zuschlag erhalten.
Brennstoffzellenanlagen sollen schließlich zehn Jahre lang
mit einem gleichbleibenden Fördersatz mit 5,11 Cent pro
Kilowattstunde gefördert werden. Die Förderung des Neu-
oder Ausbaus von Wärmenetzen will die Regierung vom
Durchmesser der Wärmeleitung abhängig machen. Sie soll
jedoch insgesamt höchstens 5 Millionen Euro und maximal 20
Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen.
Dadurch sollen zusätzliche Wärmepotenziale erschlossen
werden, um die Basis für den Ausbau hocheffizienter
KWK-Anlagen zu schaffen, heißt es in dem Entwurf. Die
Regierung erwartet, dass sich die Höhe der künftigen
Umlage etwa auf dem Niveau der KWK-Umlagehöhe im Durchschnitt
der Jahre 2006 und 2007 bewegen wird. Trotz der erweiterten
Förderung seien daher keine Preiserhöhungen für die
Verbraucher zu erwarten.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant, Anlagen zur Nutzung
der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Wärmenetze mit
jährlich bis zu 750 Millionen Euro zu fördern. Ziel ist
es, den Anteil der Stromerzeugung aus KWK bis zum Jahr 2020 auf
etwa 25 Prozent zu verdoppeln. Der Regierungsentwurf zur
Förderung der KWK (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_063/03