Im Bundestag notiert: Festgeschriebene Altersgrenzen im ehrenamtlichen Engagement
Berlin: (hib/COL) Festgeschriebene Altersgrenzen im ehrenamtlichen Engagement bestehen beim Freiwilligen sozialen Jahr, dem Freiwilligen ökologischen Jahr und beim Schöffenamt, teilt die Bundesregierung in einer Antwort ( 16/8323) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8095) mit. Diese Altersbeschränkungen seien jedoch sachlich begründet, und da das Ehrenamt keine Erwerbstätigkeit darstelle, liege kein Verstoß gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Weitere Kenntnisse über die Handhabung in Vereinen, Verbänden und Institutionen habe die Bundesregierung nicht.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.