hib-Meldung
092/2008
Datum: 03.04.2008
heute im Bundestag - 03.04.2008
Bundesregierung: Keine Kontrolle über privatrechtliche Ansprüche der Länder
16/8612) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/8317) mit. Auf die Praxis der Brandenburger
Landesregierung, Bodenreformgrundstücke, bei denen die im
Grundbuch eingetragenen Neusiedler oder deren Erben nicht ausfindig
gemacht werden konnten, auf sich selbst zuzulassen, hat das
Deutsche Notarinstitut das Bundesjustizministerium im Jahre 2000
hingewiesen. Eine Nachfrage des Bundesjustizministeriums beim
Brandenburger Justizministerium hätte ergeben, das dort das
Vorgehen der Landesregierung bekannt gewesen sei und man sich
dagegen ausgesprochen habe.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre
Aufgabe an, zu kontrollieren, in welcher Weise die
Bundesländer ihre privatrechtlichen Ansprüche geltend
machen. Dies teilt sie in der Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_092/13