hib-Meldung
117/2008
Datum: 24.04.2008
heute im Bundestag - 24.04.2008
Im Bundestag notiert: Daten über internationale Postsendungen
16/8843) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8571) zur Weitergabe von Postdaten im
transatlantischen Paket- und Briefverkehr. Die erhobenen Daten
dürften außerhalb des Heimatschutzministeriums nur an
Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, das Justizministerium, den
Kongress und an "berechtigte Dritte" weitergegeben werden, wenn die
amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörden einen
Anhaltspunkt für Rechtsverletzungen sehen.
Berlin: (hib/VOM) Rechtsgrundlage für die Erhebung,
Speicherung und Weitergabe von Daten über internationale
Postsendungen ist in den USA der "Trade Act of 2002" in Verbindung
mit Durchführungsregelungen des dortigen
Heimatschutz-Ministeriums. Darauf verweist die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_117/09