Entwicklung der Altersarmut aus Sicht der Regierung nicht abschätzbar
Berlin: (hib/MPI) Ohne eine private Altersvorsorge erreicht ein Vollzeitbeschäftigter mit einem Stundenlohn von 7,50Euro brutto nach 45 Jahren nicht das heutige Grundsicherungsniveau von 627 Euro. Vielmehr erlange er eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von "gut 600 Euro", schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/9185) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8940). Sie betont jedoch, dass die Frage, ob in der Zukunft Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht, von allen Einkünften, dem vorhandenen Vermögen sowie von Unterhaltsansprüchen gegen Ehe- und Lebenspartner entscheidend abhänge. "Unterstellt man beispielsweise für den betrachteten Fall, dass zusätzlich vier Prozent des Bruttogehalts in einen privaten Altersvorsorgevertrag eingezahlt wurden, läge das gesamte Alterseinkommen deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus", erörtert die Regierung.
Weiter heißt es in der Antwort, die Zahl der Personen, die im Jahr 2020 auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden, könne heute weder deutschlandweit noch getrennt für West- und Ostdeutschland abgeschätzt werden. Allerdings sei "ein Anstieg der Bezieherzahlen in Ostdeutschland nicht auszuschließen".
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(ab 01.04.2008 )
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