Regierung: Erweiterte Gewerbesteuerpflicht würde 8,2 Milliarden Euro bringen
Berlin: (hib/VOM) Wenn auch Land- und Forstwirte sowie Selbstständige Gewerbesteuer zahlen müssten, würde sich das Aufkommen dieser Steuer in diesem Jahr um 8,2 Milliarden Euro erhöhen. Wegen der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer stiege das Gesamtsteueraufkommen um 1,2 Milliarden Euro, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8864) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8686) mit.
Die Gewerbesteuer bleibe eine wirtschaftsbezogene und mit Hebesatzrecht versehene Steuerquelle der Kommunen, schreibt die Regierung. Im vergangenen Jahr habe ihr Aufkommen rund 40,1 Milliarden Euro betragen. Damit sei die Steuerschätzung vom November 2007 um 800 Millionen Euro übertroffen worden. Nach den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmendaten sei nicht erkennbar, dass es in diesem Jahr zu einem deutlichen Rückgang des Aufkommens bei der Gewerbesteuer kommen wird, so die Regierung weiter. Unter Einbeziehung der Land- und Forstwirte sowie der Selbstständigen würde sich das Gewerbesteueraufkommen um 105 Millionen Euro erhöhen, wenn gleichzeitig der Freibetrag für Personenunternehmen von derzeit 24.500 auf 25.000 Euro angehoben würde. Würde der Freibetrag dagegen um 5.500 Euro auf 30.000 Euro erhöht, hätte dies eine Verringerung des Gewerbesteueraufkommens um eine Milliarde Euro zur Folge.
Land- und Forstwirte unterliegen nach Regierungsangaben weder der Gewerbesteuer noch der Grundsteuer B, sondern der Grundsteuer A. Diese belaste jedoch in vergleichbarer Weise wie die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B das Ertragspotenzial der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Würden Land- und Forstwirte gewerbesteuerpflichtig, käme es zu einer Art Doppelbesteuerung, heißt es in der Antwort. Auf Land- und Forstwirte entfiele ein Gewerbesteueraufkommen von rund einer halben Milliarde Euro bei einem Freibetrag von 30.000 Euro. Bei einem Gesamtaufkommen der Grundsteuer A von 354 Millionen Euro in diesem Jahr müsste bei einer Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Land- und Forstwirte ein Volumen von rund 50 Millionen Euro auf die Grundsteuer A angerechnet werden, damit es nicht zu einer Doppelbelastung durch Gewerbesteuer und Einkommensteuer einerseits und Grundsteuer A andererseits kommt, heißt es i n der Antwort.
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(ab 01.04.2008 )
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