Verantwortung der KfW für die Telekom-Abhöraffäre auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage ( 16/9508) nach der Verantwortung der Bundesregierung und der staatlichen KfW-Bankengruppe für die "datenschutzrechtlichen Verfehlungen" der Deutschen Telekom AG. Die Telekom sei derzeit zu 15 Prozent im direkten und zu 17 Prozent über die KfW im indirekten Besitz des Bundes. Sowohl die Bundesregierung als auch die KfW stellten Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens. Die Regierung soll sagen, ob es Untersuchungen gegenüber der Telekom und gegenüber jetzigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates wegen datenschutz- oder fernmelderechtlicher Verstöße gibt. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Aufsichtsratsmitglieder der Bundesregierung oder der KfW auf der Basis der Untersuchungen einen Strafantrag erwägen oder schon gestellt haben. Die Regierung soll zudem sagen, wie sie den rechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen beurteilt und ob sie hier Regelungslücken sieht. Ebenso wollen die Abgeordneten Auskunft darüber haben, wie hoch der jährliche volkswirtschaftliche Gesamtschaden aus dem Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Deutschland ist.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.