Im Bundestag notiert: Oldtimer
Berlin: (hib/HIL) Oldtimer mit dem H-Kennzeichen sollen künftig nur noch alle fünf Jahre zum TÜV müssen und nicht mehr - wie bisher - alle zwei Jahre. Da diese Autos pro Jahr im Durchschnitt weniger als 2.000 Kilometer gefahren würden und sich Oldtimer meist "im Eigentum von fahrzeugtechnisch versierten Personen" befänden, ist die Erweiterung der Prüfintervalle nach Meinung der Liberalen ( 16/9480) ein sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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