hib-Meldung
191/2008
Datum: 24.06.2008
heute im Bundestag - 24.06.2008
Anpassungsformel bei Kosten der Unterkunft wird entfristet
16/9690) vorgelegt, der eine entsprechende
Vereinbarung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und
Bundesrat umsetzt. Bislang war zum Jahr 2011 eine bundesgesetzliche
Neuregelung vorgesehen. Die Länder hatten lange dafür
gestritten, dass sich die Anpassungsformel an der Entwicklung der
tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und nicht
an der Entwicklung der Zahl der
Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften orientieren müsse.
Dem Entwurf zufolge werden für das laufende Jahr
Gesamtausgaben für Leistungen der Unterkunft und Heizung von
rund 13,4 Milliarden Euro erwartet. Bei einer Bundesbeteiligung in
Höhe von 29,2 Prozent führe dies zu Ausgaben des Bundes
in Höhe von rund 3,9 Milliarden Euro. Den Kommunen verbleibe
ein Eigenanteil in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro. Der
Gesetzentwurf soll noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet
werden.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesbeteiligung an den Hartz-IV-Wohnkosten
der Kommunen wird über das Jahr 2010 hinaus nach der
bisherigen Anpassungsformel berechnet. Die Koalitionsfraktionen
haben einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_191/04