hib-Meldung
191/2008
Datum: 24.06.2008
heute im Bundestag - 24.06.2008
"Veröffentlichungspflichten belasten Wertpapieremittenten erheblich"
16/9568) hervor. Noch bis Ende dieses Jahres
müssen diese Informationen laut Regierung übergangsweise
auch in einer von einer Börse benannten Tageszeitung
("Börsenpflichtblatt") veröffentlicht werden. Bei
längeren Tagesordnungen der Hauptversammlungen könnten
die Kosten dafür 10.000 Euro überschreiten. Die
Übergangsfrist bis zum Jahresende 2008 werde von den
Marktteilnehmern als ausreichend angesehen, um Nachteile für
den Anlegerschutz durch den Übergang auf ein elektronisches
Medium ausschließen zu können, heißt es in dem
Bericht. Dagegen hätten die Printmedien zum Ausdruck gebracht,
dass sich ein Nebeneinander von Veröffentlichungen im
elektronischen Bundesanzeiger und in
Börsenpflichtblättern bewährt habe und die
Transparenz erhöhe. Damit hätten auch jene Anleger ein
Informationsmedium zur Verfügung, die von elektronischen
Informationen ausgeschlossen seien. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe bestätigt, dass die
Transparenzpflichten eingehalten würden und Beschwerden
ausgeblieben seien. Viele Marktteilnehmer hätten darüber
hinaus auch die mit so genannten Hinweisbekanntmachungen
verbundenen Kosten bemängelt, teilt die Regierung weiter mit.
Nach dem Wertpapierprospektgesetz muss in Zeitungen eine Mitteilung
veröffentlicht werden, aus der hervorgeht, wie ein Prospekt
veröffentlicht worden ist und wo er erhältlich ist. Die
BaFin verlange diese Bekanntmachungen für Basisprospekte,
Nachträge zu Prospekten und für die endgültigen
Bedingungen eines Angebots. In Deutschland habe es im vergangenen
Jahr mehr als 280.000 Wertpapieremissionen auf der Grundlage von
Basisprospekten allein durch endgültige Bedingungen gegeben.
Eine Hinweisbekanntmachung der endgültigen Bedingungen
verursache bis zu 320 Euro reine Inseratskosten. Allein die
Emission von Zertifikaten habe im Jahr 2007 Inseratskosten von 5
bis 6 Millionen Euro verursacht. Hinzu komme der interne
Verwaltungsaufwand, der Flexibilität und Schnelligkeit der
Emittenten einschränke und weitere Kosten verursache, die
letztlich dem Anleger zur Last fielen. Vielfach bemängelt wird
nach Darstellung der Regierung auch der geringe Nutzen von
Hinweisbekanntmachungen. Häufig fehle ein eigenständiger
Informationswert. Darüber hinaus wisse der Anleger nicht, an
welchem Tag die ihn interessierende Hinweisbekanntmachung in
welcher Zeitung erscheine. Die Veröffentlichung auf der
Internetseite des Emittenten informiere den Anleger dagegen
schneller, einfacher und zuverlässiger. Da es
Hinweisbekanntmachungen außer in Deutschland an den
größeren Märkten in der EU nur in Österreich
gebe, betrachteten viele Marktteilnehmer sie als
Wettbewerbsnachteil für den deutschen Finanzplatz.
Berlin: (hib/VOM) Die Pflicht, Informationen wie die Einberufung
von Haupt- oder Gläubigerversammlungen nicht nur im
elektronischen Bundesanzeiger, sondern auch in einem
Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen, belastet besonders
kleine oder mittlere börsennotierte Unternehmen mit
erheblichen Kosten. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung
über die praktischen Erfahrungen mit Veröffentlichungen
von Emittenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und
Hinweisbekanntmachungen in Zeitungen nach dem
Wertpapierprospektgesetz (
Herausgeber
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_191/10