hib-Meldung
204/2008
Datum: 04.07.2008
heute im Bundestag - 04.07.2008
FDP: Rechte von Bahnkunden stärken
16/9804) führen sie aus, das diene einer
"unbürokratischen Entschädigung der Kunden". Bei einer
Verspätung von mindestens 30 Minuten hat der Fahrgast nach den
Plänen der Liberalen einen Entschädigungsanspruch in
Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises, sofern der Preis für
eine einzelne Fahrt mindestens acht Euro beträgt. Bei einer
Verspätung von mindestens 60 Minuten habe der Reisende einen
Anspruch von 50 Prozent des gezahlten Betrags, heißt es in
dem Antrag weiter. Die Regierung habe außerdem dafür zu
sorgen, dass eine unabhängige Schlichtungsstelle für
Streitfälle eingerichtet wird, so die Fraktion. Die Liberalen
monieren, Daten und Zahlen zu Verspätungen und Kosten durch
Schadenersatzleistungen lege die Bahn derzeit nicht öffentlich
vor. Bahnkunden könnten heute für die reine
Verspätung keine Entschädigung von der Bahn fordern.
Erstattungen seitens der Bahn erfolgten ausschließlich auf
der Basis von Kulanz.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung müsse
"unverzüglich" pauschale und einheitliche
Entschädigungsregelungen sowohl für den Fern- als auch
für den Nahverkehr der Deutschen Bahn AG schaffen, verlangt
die FDP-Fraktion. In einem Antrag (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_204/02