hib-Meldung
208/2008
Datum: 11.07.2008
heute im Bundestag - 11.07.2008
Bundesregierung zufrieden mit Umweltinformationsgesetz
16/9417) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der
Umweltinformationsrechte hervor. Die Fristen für die
Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen seien zudem
halbiert worden, heißt es darin. Durch diese Anfragen, so die
Regierung, soll das "Vollzugsdefizit im Umweltschutz" gemindert und
das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung gesteigert werden.
Nur in Ausnahmefällen sei der Zugang zu Informationen nach dem
UIG abgelehnt worden. Zur Begründung wurden dabei Auswirkungen
auf die Vertraulichkeit von Beratungen oder der Schutz von
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen genannt. Derzeit plant
die Bundesregierung jedoch nicht, schreibt die Regierung weiter,
ein Informationsgesetzbuch zu verabschieden, in dem verschiedene
Gesetze für den Zugang zu Informationen wie das
Verbraucherinformationsgesetz, das Informationsfreiheitsgesetz und
das Umweltinformationsgesetz zusammengefasst werden.
Berlin: (hib/AS) Das novellierte Umweltinformationsgesetz (UIG) hat
nach Einschätzung der Bundesregierung die Informationen der
Bürger zu diesem Themenbereich "deutlich verbessert". Das geht
aus einer Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_208/02