hib-Meldung
208/2008
Datum: 11.07.2008
heute im Bundestag - 11.07.2008
FDP erkundigt sich nach Evaluierung der Arbeitsvermittlung
16/9853) informieren. Die Liberalen fragen
unter anderem, in welchem Stadium sich die Evaluation des
Bundesarbeitsministeriums befindet, ob der Bundesregierung eine
eigene Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit (BA) trotz
der laufenden Evaluierung bekannt war und wie die Bundesregierung
die Aussagekraft der Ergebnisse dieser Untersuchung beurteilt. Im
Zweiten Sozialgesetzbuch sieht eine so genannte
Experimentierklausel vor, dass neben Arbeitsagenturen und
Arbeitsgemeinschaften auch kommunale Träger begrenzt im
Bereich der Grundsicherung und Arbeitsvermittlung für
Arbeitssuchende zugelassen werden. Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales ist verpflichtet, die jeweilige
Aufgabenwahrnehmung im Vergleich auszuwerten und dem Gesetzgeber
bis zum 31. Dezember 2008 über die Erfahrungen zu berichten.
Am 18. Juni 2008 hat die BA eine Studie zur Übergangsrate aus
der Grundsicherung in die Beschäftigung veröffentlicht,
in der sie auch die Vermittlungsleistungen von kommunalen
Trägern mit denen von Arbeitsagenturen und
Arbeitsgemeinschaften vergleicht. Die Studie kommt zu dem Schluss,
dass "Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in
Beschäftigung besser gelingt als bei den zugelassenen
kommunalen Trägern".
Berlin: (hib/KTK) Über die Evaluierung der Arbeitsvermittlung
von kommunalen Trägern sowie Arbeitsagenturen und
Arbeitsgemeinschaften will sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen
Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_208/04