hib-Meldung
216/2008
Datum: 24.07.2008
heute im Bundestag - 24.07.2008
Modernisierung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes nicht beabsichtigt
16/9922) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/9663) fest. Die
Entschädigungsregelungen des SchuldRAnpG gewährleisteten
einen sozial ausgewogenen Ausgleich zwischen den verschiedenen
Interessen. Den Nutzern von Garagengrundstücken sei es
zumutbar gewesen, sich bis zum Auslaufen der
Investitionsschutzfrist Ende des Jahres 2006 einzustellen. Für
Nutzungsverhältnisse an Erholungsgrundstücken ende der
Kündigungsschutz sogar erst im Jahre 2015. Die sich
anschließende Investitionsfrist laufe bis Ende des Jahre
2022.
Berlin: (hib/BOB) Das Schuldrechtsanpassungsgesetzt (SchuldRAnpG)
stellt nach Auffassung der Bundesregierung einen "gerechten und
ausgewogenen Ausgleich" zwischen den widerstreitenden Interessen
der Grundstückseigentümer und der Nutzer oder
Pächter dar. Eine erneute Initiative sei deshalb nicht
erforderlich, stellt die Regierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_216/07