Im Bundestag notiert: Ausreise von Flüchtlingen nach Berg-Karabach
Berlin: (hib/HLE) Ob aserbaidschanische Staatsangehörige armenischer Volkszugehörigkeit bei Asylverfahren gezwungen werden können, die Unabhängigkeit der Region Berg-Karabach anzuerkennen, will die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/10111) von der Bundesregierung wissen. Berg-Karabach hat sich für unabhängig erklärt, ist aber völkerrechtlich von keinem Staat anerkannt worden. Die Bundesregierung soll Auskunft geben, ob die Anerkennung der Unabhängigkeit der Region vor der Ausreise von Flüchtlingen nach Berg-Karabach von deutschen Behörden verlangt wird und wie diese verfahrensrechtliche Praxis vor dem Hintergrund bewertet wird, dass Deutschland die "Republik Berg-Karabach" nicht anerkennen will.
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