Anhörungen zur Feststellung der Staatsangehörigkeit
Berlin: (hib/HLE) Von Januar bis September 2008 haben in den Räumen der Botschaft der Republik Ghana mehrere Sammelanhörungen von Ausländern zur Feststellung der Identität stattgefunden. Daran hätten 70 Personen teilgenommen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10515) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10261) mit und beruft sich dabei auf Angaben der Bundesländer. Bei 46 Personen habe die ghanaische Staatsangehörigkeit festgestellt werden können. Außerdem hätten seit Anfang des Jahres 858 mutmaßlich nigerianische Staatsangehörige an Anhörungen durch nigerianische Botschaftsangehörige teilgenommen. Bei 359 Personen habe die nigerianische Staatsangehörigkeit festgestellt werden können. 79 mutmaßliche Staatsangehörige von Sierra Leone hätten an Anhörungen durch Botschaftsangehörige von Sierra Leone teilgenommen. Bei 14 Personen sei die Staatsangehörigkeit dieses Landes festgestellt worden, teilt die Regierung mit. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen die Bundesländer zuständig seien. Es sei somit auch Sache der Länder, Anhörungen durchzuführen, um die Staatsangehörigkeit von Ausländern festzustellen.
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(ab 01.04.2008 )
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