Weniger Erlös aus Alkoholsteuern
Berlin: (hib/FAL) Der Bund nimmt immer weniger Geld aus der Alkoholsteuer ein. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (16/10521) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP ( 16/10373) hervorgeht, betrugen die Einnahmen aus der Branntweinsteuer im Jahr 2007 1,959 Milliarden Euro (2005: 2,1 Milliarden), aus der Schaumweinsteuer 371 Millionen Euro (2005: 424 Millionen), aus der Biersteuer 757 Millionen Euro (2005: 777 Millionen), sowie aus der Alkopopsteuer und Zwischenerzeugnissteuer 3 Millionen Euro beziehungsweise 26 Millionen Euro (2005: 10 Millionen beziehungsweise 27 Millionen).
Darüber hinaus thematisiert die Bundesregierung in ihrer Antwort auch die Ursachen für Alkoholmissbrauch, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Für die Entstehung von Alkoholmissbrauch wirkten im Wesentlichen drei Faktoren zusammen: die Persönlichkeit, der Suchtstoff selber und gesellschaftliche Einflüsse. Eine körperliche Abhängigkeit Jugendlicher trete wesentlich schneller als bei Erwachsenen ein, da die alkoholbedingte Sensibilisierung im Gehirn schneller erfolge, wodurch Jugendliche für die psychische Abhängigkeitsdynamik anfälliger seien. Die Bundesregierung betont die Vorbildfunktion Erwachsener, denn gerade bei Kindern aus Suchtfamilien gäbe es ein bis zu sechsfach erhöhtes Risiko zur Ausbildung einer eigenen Abhängigkeit. Eine Rolle spiele auch die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Alkohol. 70 Prozent der 12- bis 15-Jährigen hätten, heißt es weiter, Erfahrung mit Alkohol. Ungefähr 20 bis 25 Prozent der Jugendlichen im Alter 12 bis 17 Jahren würden ein riskantes Trinkverhalten aufweisen. Die Schwellengrenzen für einen risikoarmen Genuss von Alkohol liegen, nach Angaben der Regierung, beim gesunden Menschen bei 20 bis 24 Gramm reinen Alkohol pro Tag für Männer und bei 10 bis 12 Gramm reinen Alkohol pro Tag für Frauen. Außerdem sollten zwei alkoholfreie Tage pro Woche eingehalten werden, so die Bundesregierung.
Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass Ende des Jahres die "Nationalen Arbeitsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention" der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Die Bundesregierung betont, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen insbesondere vor schädlichem Alkoholkonsum ein wichtiges Ziel sei, das vor allem im Jugendschutzgesetz weiter entwickelt werden solle.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.