Aufsicht über die Finanzdienstleistungsaufsicht
Berlin: (hib/HLE) In Kanzleramt und Bundesministerien sind mit dem Haushaltsplan 2008 74 Planstellen mit der Bezeichnung "Grundsatzangelegenheiten" geschaffen worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10623) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10436) mitteilt, sollen damit "die fachpolitischen Schwerpunktbereiche in den Ministerien gestärkt und den gestiegenen Anforderungen an die ministerielle Arbeit Rechnung getragen werden". Die Maßnahme diene der Stärkung und dem Erhalt der betroffenen Arbeitsbereiche.
Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden zum Beispiel im Bundeskanzleramt die B-3-Planstellen zur Aufwertung bereits bestehender Referatsleiterdienstposten verwendet. Aufgeführt werden die Referate Steuerpolitik, Innenpolitik und Soziale Sicherung.
Im Auswärtigen Amt wurde ein Arbeitsstab Deutschland-China neu geschaffen, um neue Felder der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit zu erschließen sowie "ein positives, innovations- und zukunftsorientiertes Deutschlandbild in China nachhaltig zu stärken", teilt die Regierung mit. Weitere Stellenmaßnahmen dienen "Ausbau und Verstärkung des Dialogs mit der islamischen Welt" sowie im Bereich der Sicherheitspolitik dem Ausbau und der Stärkung "unserer internationalen Präsenz".
Im Bundesfinanzministerium wurde nach Angaben der Bundesregierung ein neues Referat "Aufsicht über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" geschaffen. Die Stellenbesetzung solle bewirken, "dass durch diese Grundsatzarbeit zeitnäher und strategisch auf die Entwicklungen an den Finanzmärkten, auch mit gesetzlichen Initiativen, regiert werden kann", so die Regierung. Im Verteidigungsministerium wurde eine B-9-Stelle zusätzlich geschaffen. Dazu schreibt die Bundesregierung: "Die zusätzlich ausgebrachte Planstelle ermöglicht die amtsangemessene Besoldung des Abteilungsleiters Rüstung auf einem entsprechend ausgebrachten Dienstposten. Eine längere unterwertige Besetzung dieses Dienstpostens hätte eine schwer vertretbare Beeinträchtigung der Aufgabenerledigung in dieser Abteilung zur Folge gehabt, da der Amtsinhaber gegenüber den nationalen und internationalen Partnern aus dem militärischen, politischen und auch dem privatwirtschaftlichen Raum mit einer angemessenen Durchsetzungskompetenz ausgestattet sein muss."
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(ab 01.04.2008 )
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