Im Bundestag notiert: Aufnahme einer Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Berlin: (hib/CHE) Die Aufnahme einer Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kann nicht von einer Tarifpartei allein gestellt werden. Voraussetzung sei vielmehr ein gemeinsamer Antrag der Tarifparteien, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10703) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10481) klar. Die Koalition strebt derzeit eine Ausdehnung des AEntG und eine Neufassung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiA) an.
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(ab 01.04.2008 )
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