Rechtlicher Rahmen für das Parlament
Grundgesetz
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es legt die wesentlichen staatlichen System- und Wertentscheidungen fest. Das Grundgesetz macht unter anderem grundlegende Vorgaben für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Es begründet die Statusrechte der frei gewählten Abgeordneten und legt die Grundzüge der Organisation und Arbeitsweise des deutschen Parlaments fest.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages regelt detailliert Organisation und Arbeitsweise des deutschen Parlaments. Die "Erläuterungen" führen den Sinn und die Funktion der Geschäftsordnung weiter aus.
Untersuchungsausschussgesetz
Untersuchungsausschüsse prüfen hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern. Das Untersuchungsausschussgesetz regelt die Rechte dieser Ausschüsse.
Abgeordnetengesetz
Das Abgeordnetengesetz legt Rechte und Pflichten der Bundestagsabgeordneten fest. Es garantiert unter anderem die freie Mandatsausübung und regelt die Leistungsansprüche der Abgeordneten.
Wahlgesetze
Das Bundeswahlgesetz sowie die Bundeswahlordnung und deren Anhang regeln den Ablauf der Wahlen zum Deutschen Bundestag. Nach dem Wahlprüfungsgesetz wird die Gültigkeit einer Bundestagswahl geprüft.
Parteiengesetz
Das Parteiengesetz regelt die Rechte der politischen Parteien. In diesem Gesetz finden sich unter anderem gesetzliche Vorgaben für die demokratische Struktur der Parteien und deren Finanzierung.
Parlamentsbeteiligungsgesetz
Form und Ausmaß der Beteiligung des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz.