Abteilung W: Wissenschaft und Außenbeziehungen
In einer eigenen Abteilung sind jene Arbeitsbereiche der Bundestagsverwaltung zusammengefasst, bei denen der Kontakt mit der „Außenwelt“ einen zentralen Stellenwert hat.
Für den wechselseitigen Informationsfluss zwischen Wissenschaftsinstitutionen, Forschungsinstituten, Universitäten und dem Parlament sorgen die Wissenschaftlichen Dienste. Sie sollen die Entscheidungsfähigkeit des einzelnen Abgeordneten sowie der parlamentarischen Gremien im Gesetzgebungsprozess stärken – und damit auch deren jeweilige Stellung gegenüber der Bundesregierung. Die Wissenschaftlichen Dienste beschaffen alle Informationen und bereiten sie so auf, dass der Abgeordnete vor der Abstimmung möglichst alle Alternativen kennen gelernt hat, die zu einem Thema in Gesellschaft und Wissenschaft diskutiert werden. Viele solcher Ausarbeitungen sind auch im Internet abrufbar.
Zur Unterstützung und Pflege der Außenbeziehungen zu anderen Parlamenten weltweit wie zu den zahlreichen internationalen parlamentarischen Versammlungen unterhält der Deutsche Bundestag die Unterabteilung Internationale Beziehungen. Unter anderem werden hier enge Absprachen auf den unterschiedlichsten Feldern mit anderen Parlamenten wie der französischen Nationalversammlung vorbereitet oder Delegationsreisen zu Sitzungen des Europarats in Straßburg organisiert, wo über Menschenrechtsfragen beraten und über Wahlbeobachtermissionen entschieden wird. Auch wird ein Dolmetscher bereitgestellt, wenn etwa der Bundestagspräsident seinen portugiesischen Amtskollegen trifft. Außerdem werden die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Deutsche Bundestag Jahr für Jahr vielen Schülern und jungen Berufstätigen einen einjährigen Aufenthalt in den USA ermöglichen kann.
Den verfassungsmäßig wichtigsten Außenkontakt gewährleistet die Unterabteilung Petitionen und Eingaben. Dies ist die Anlaufstelle, wenn jemand Probleme mit Bundesbehörden hat - schließlich räumt das Grundgesetz jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, sich mit Sorgen und Nöten direkt an das Parlament zu wenden. Für die Bearbeitung solcher Anliegen, Petitionen genannt, ist im Bundestag mit dem Petitionsausschuss ein eigener Ausschuss zuständig. Ihm arbeitet mit der genannten Unterabteilung ein ganzer Arbeitsstab der Verwaltung zu. Über einen Link gelangen Bürgerinnen und Bürger zu Formularen, mit denen sie ihr Anliegen vortragen oder sich an der Diskussion öffentlicher Petitionen beteiligen können.