Gleichschaltung - Entrechtung - Verfolgung
Unmittelbar nach der Machtübernahme begannen die Nationalsozialisten mit der Gleichschaltung, der Zerstörung des Pluralismus in Deutschland. Sie lösten die Länder schrittweise auf, verboten Organisationen, die sich dem nationalsozialistischen Totalitätsanspruch zu widersetzen drohten, passten staatliche und gesellschaftliche Institutionen dem nationalsozialistischen Herrschaftssystem an oder überführten sie in NSVerbände. Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" ermöglichte ab April 1933, politische Gegner und jüdische Beamte aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Am 2. Mai 1933 folgte das Verbot der Gewerkschaften. Mit Verhaftungen, Terror, Unterdrückung und einer Flut von Verordnungen und Gesetzen beseitigten die Nationalsozialisten in kürzester Zeit die Parteien. Per Gesetz wurde die NSDAP zum alleinigen politischen Willensträger des Deutschen Volkes bestimmt. Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg 1934 übernahm Hitler auch dieses Amt. Fortan wurde die Reichswehr auf ihn vereidigt.
Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Volksgemeinschaft, dem gesellschaftlichen Ideal der Nationalsozialisten, wurde das politische Bekenntnis zum Nationalsozialismus und die sogenannte arische Abstammung. Die "Nürnberger Gesetze" schufen 1935 die juristische Grundlage zur allgemeinen Entrechtung der Juden. Die Perversion des Rechtsdenkens gipfelte schließlich in der letztinstanzlichen Entscheidungsgewalt des "Führers".
Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 begann der von der NSFührung seit langem geplante Krieg um "Lebensraum im Osten". Dem damit einsetzenden Völkermord fielen allein sechs Millionen Juden zum Opfer. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 bedeutete das Ende des "Dritten Reiches".