Der Deutsche Bundestag
Der Deutsche Bundestag tagte erstmals am 7. September 1949. Er wählte am 3. November 1949 Bonn zum vorläufigen Sitz von Parlament und Regierung. Auch Bundespräsident und Bundesrat hatten dort ihren Sitz. Da eine baldige Wiedervereinigung und die Rückkehr in die alte Hauptstadt Berlin erwartet wurden, galt Bonn lange als Provisorium. Erster Präsident des Deutschen Bundestages wurde Erich Köhler, erster Bundeskanzler Konrad Adenauer.
Der Deutsche Bundestag steht als Parlament im Mittelpunkt des politischen Lebens und ist das oberste demokratische Staatsorgan in Deutschland. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Art. 38 GG) für vier Jahre vom Volk gewählt. Die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung, die Gesetzgebung des Bundes und die Feststellung des Bundeshaushalts zählen zu seinen wichtigsten Aufgaben. Er wirkt bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie der Richter am Bundesverfassungsgericht mit. Eine wichtige Funktion bei der parlamentarischen Arbeit kommt den Ausschüssen zu. Hier beraten und überarbeiten Abgeordnete aller Fraktionen Gesetzesentwürfe und bereiten die Entscheidung des Plenums vor.
Die Bundestagsabgeordneten vertreten das ganze Volk. Sie sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" (Art. 38). Bei Abstimmungen und Wahlen orientieren sie sich in der Regel an Empfehlungen und Beschlüssen ihrer Fraktionen. Die zunehmende Gleichberechtigung von Mann und Frau in Deutschland kommt auch im steigenden Anteil weiblicher Bundestagsabgeordneter seit 1949 zum Ausdruck. Der Deutsche Bundestag wählte 1972 Annemarie Renger (SPD) zur ersten Bundestagspräsidentin und 2005 Angela Merkel (CDU) zur ersten Bundeskanzlerin.